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VW Urteil: Landgericht Berlin verurteilt erstmals zur Neulieferung und Schadensersatz

von Florian Weis

Die in VW-Fällen ohnehin vorbildliche 22. Kammer des Landgerichts Berlin verurteilte am 19.3.2019 einen VW-Automobile Berlin GmbH zur kostenlosen Neulieferung eines Touran aus der aktuellen Serie. zusätzlich muß der Händler dem Kläger auch noch weitere Aufwendungen für den PKW von über 2.077,- € nebst Zinsen bezahlen sowie auch noch künftige noch nicht bezifferbare Schäden bis ersetzen.

Der Kläger kaufte im Januar 2015 den 1.6 L Touran zum Preise von 27.178,60 €. Das neue Fahrzeug mit Euro 6 Norm, das der Kläger kostenlos erhält, hat einen Listenpreis von 35.859,- €. Zusammen mit der Schadensersatz erhält der Kläger einen über 10.000,- € höheren Wert. Er hält das für die angemessene „Strafe für den VW-Konzern, der die Zulassungsbehörden und damit auch die Käufer hinsichtlich der Einhaltung der Abgasvorschriften rücksichtslos betrogen hat.

Das Landgericht Berlin hat damit erstmals den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 8.1.2019 (VIII ZR 234/15) umgesetzt:

Die den Käufer an der gewöhnlichen Verwendung hindernde Beschaffenheit liegt nämlich nicht erst in der behördlich verfügten Untersagung des Betriebs, sondern bereits in der durch die unzulässige Abschalteinrichtung hervorgerufene Möglichkeit eines entsprechenden behördlichen Eingreifens.

Es bestand auch keine Verpflichtung des Klägers, das Softwareupdate durchführen zu lassen, denn eine Nachbesserung in Form der Mängelbeseitigung durch Aufspielen eines Softwareupdates war dem Kläger nicht zumutbar. Dies zum einen deshalb, weil auch in Fachkreisen vielfach die Meinung herrschte, daß die Beseitigung der Manipulations-Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch, den Verschleiß des Motors und die Motorleistung haben würde. Zum anderen war eine Nachbesserung durch Aufspielen des Software-Updates dem Kläger auch deshalb unzumutbar, weil er von der Volkswagen AG arglistig über den Kaufgegenstand getäuscht worden war.
Auch nach einem Modellwechsel ist ein Anspruch des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs gegen den Verkäufer auf Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen und typengleichen, entsprechend ausgestatteten Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers – ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung – nicht ausgeschlossen.

Gegen Sicherheitsleistung von 9.500,- € darf der Kläger jetzt gegen den Händler (einer Tochter der VW AG) die kostenlose Neulieferung und die Zahlung der rund 2000,- € bis zur Rechtskraft vorläufig vollstrecken.

 

(open PR)

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