Startseite » Unzulässige Gesundheitswerbung von Kellogg: foodwatch legt Beschwerde bei Werberat ein

Unzulässige Gesundheitswerbung von Kellogg: foodwatch legt Beschwerde bei Werberat ein

von Florian Weis

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat dem Lebensmittelkonzern Kellogg unzulässige Gesundheitswerbung für Frühstücksflocken vorgeworfen und eine entsprechende Beschwerde beim Deutschen Werberat eingereicht. Kellogg bewirbt mehrere Müsli-Produkte mit dem Versprechen „no added sugar“ (ohne Zuckerzusatz) – obwohl diese mit Dattelpaste gesüßt sind, welche überwiegend aus Zucker besteht. Dies ist laut foodwatch Verbrauchertäuschung und ein Verstoß gegen die europäische Verordnung zu Gesundheitswerbung. Hersteller dürften demnach nur dann mit dem Versprechen „ohne Zuckerzusatz“ werben, wenn das betroffene Produkt keine zugesetzte Zuckerart „oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält“. In den Niederlanden hat der dortige Werberat bezüglich der gleichen Produktlinie einen Verstoß gegen die besagte EU-Verordnung festgestellt und die Werbung von Kellogg kritisiert.

„Kellogg tischt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern eine dreiste Werbelüge auf und schert sich offenbar nicht um europäische Vorgaben“, erklärte Manuel Wiemann von foodwatch. „Wenn ‚ohne Zuckerzusatz‘ auf einem Produkt steht, darf auch kein Zuckerzusatz drin sein. Auch wenn Dattelpaste gesund klingt – in den Flocken landet sie nur wegen des Zuckergehalts. Der Deutsche Werberat muss Kellogg in die Schranken weisen und die Werbelüge stoppen!“

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden bewirbt Kellogg seine sogenannten Crunchy Müslis in den Sorten „Apricot & Pumpkin Seed“, „Coconut & Cashew“ sowie „Cacao & Hazelnut“ mit dem Versprechen „no added sugar“ („ohne Zuckerzusatz“). In den Niederlanden hatte der dortige Werberat sich bereits mit der Produktlinie befasst. In diesem Rahmen rechtfertigte Kellogg seine Werbung damit, dass die zugefügte Dattelpaste für die Konsistenz des Produkts verwendet würde und nicht in erster Linie zum Süßen des Produkts. Der niederländische Werberat bezweifelte dies in seinem Urteil: Die Dattelpaste trage zu einem Großteil dazu bei, dass die Crunchy Müslis zu 12 bis 15 Gramm pro 100 Gramm aus Zucker bestünden. Deswegen sei die Werbeaussage „no added sugar“ (ohne Zuckerzusatz) laut dem niederländischen Werberat nicht zulässig. Der Deutsche Werberat müsse diesem Votum folgen, so foodwatch.

Der Deutsche Werberat besteht aus Akteuren der Werbe- und Lebensmittelwirtschaft. Er entscheidet über Verstöße gegen seinen eigens formulierten Verhaltenskodex. Dazu gehören spezielle Regeln zu Lebensmitteln, zu Kinder- und Alkoholwerbung sowie Werbung mit herabwürdigenden oder diskriminierenden Inhalten. Gemäß der „Verhaltensregeln Lebensmittel“ möchte der Werberat zudem „sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden“ und verweist auch „insbesondere“ auf die EU-Verordnung zu Gesundheitswerbung für Lebensmittel. Von insgesamt 357 geprüften Werbemaßnahmen im ersten Halbjahr 2019 kritisierte das Gremium 67 Fälle. In fünf Fällen wurden öffentliche Rügen ausgesprochen, weil sich die Unternehmen zunächst nicht einsichtig zeigten.

Berlin (ots)

Bildquellen

Lesen Sie auch