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Airbnb geht gegen deutsches Agrar-Start-up vor: Streit um Markenrechte mit Berliner Firma Airfarm

von ARKM Zentralredaktion

Die Buchungsplattform Airbnb liefert sich einen Namensrechtsstreit mit einem Berliner Start-up. Wie das Wirtschaftsmagazin ‚Capital‘ (Ausgabe 12/2019, EVT 21. November) unter Berufung auf Unterlagen des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO), berichtet, will der US-Konzern der im Frühjahr gegründeten Firma Airfarm die Verwendung ihres Namens in der EU untersagen lassen. Demnach legte Airbnb Mitte Oktober Widerspruch gegen die Anmeldung der europäischen Markenrechte für den Namen Airfarm ein. Nach einer sogenannten Cooling-Off-Periode will das in Alicante ansässige EU-Markenamt nun ab Januar über den Fall entscheiden.

Airbnb nutzt seine Marke seit 2009 und hält dafür auch umfangreiche Markenrechte in Europa. Zwischen den Geschäften des Vermietungsportals und Airfarm gibt es allerdings keinerlei offensichtliche Berührungspunkte. Das Start-up von Gründer Hubertus Mai entwickelt eine digitale Plattform, auf der sich Landwirte vernetzen und über Fachthemen austauschen können – eine Art LinkedIn für Landwirte. Die Airfarm-App wurde kürzlich als Testversion gelauncht. Dabei soll das in der Digitalbranche gebräuchliche Wort „Air“ im Namen Airfarm auf die Datenverfügbarkeit bei Cloud-Diensten verweisen.

In einem Schreiben von Mitte September forderte eine von Airbnb mandatierte Kanzlei Airfarm auf, die Anmeldung der Marke zurückzuziehen. Zur Begründung hieß es, der Namensbestandteil „Air“ für eine Plattform könne dazu führen, die „Unterscheidungskraft“ der „berühmten Marke Airbnb“ zu mindern. Die Verwendung von „Air“ könne Kunden zu der Annahme verleiten, dass es eine Verbindung zwischen Airfarm und Airbnb gebe. Einige Zeit später legte die Kanzlei Airfarm ein Vergleichsangebot vor. Demnach hätte das Start-up seinen Namen ausschließlich im B2B-Geschäft nutzen dürfen.

Auf Anfrage von ‚Capital‘ teilte eine Airbnb-Sprecherin mit: „In Fällen, in denen andere Unternehmen einen Namen oder ein Logo verwenden, die Verbraucher verwirren oder unsere Marke verletzen könnten, streben wir eine einvernehmliche Lösung an.“ Man versuche, mit den Unternehmen zusammenzuarbeiten, um solche Fragen zu klären. Zum konkreten Fall Airfarm äußerte sich die Sprecherin nicht. Auch auf die Frage, ob Airbnb mit weiteren Firmen über Markenrechte streitet, wollte sie nichts sagen.

Dagegen will Airfarm weder auf die Aufforderung noch auf das Vergleichsangebot von Airbnb eingehen. „Wir halten den eingelegten Widerspruch aus markenrechtlicher Sicht für unbegründet, da keine Überschneidung der Geschäftsmodelle besteht. Insoweit droht auch keine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der Marke Airbnb“, sagte der Fachanwalt für Marken- und Urheberrecht Jan O. Baier von der Berliner Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer, die Airfarm vertritt. Im nun anlaufenden Verfahren bei der EU-Behörde EUIPO ist mit einer Entscheidung nicht vor Mitte kommenden Jahres zu rechnen.

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