Die Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals zieht sich weiter hin. Wie der Spiegel berichtet, hat Daimler selbst dem Kraftfahrt-Bundesamt zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen gemeldet. Im Gegensatz zu früheren Fällen handelt es sich hierbei um kleinere Motoren, die hauptsächlich in der A- und B-Klasse verbaut worden sind. Die Motoren selbst stammen von Renault, sollen aber laut Renault von Mercedes programmiert und kalibriert worden sein.
Die Untersuchungen der Abschalteinrichtungen durch das KBA laufen noch. Mit einem weiteren Rückruf, der erneut tausende Autos betreffen würde, muss gerechnet werden. Daimler selbst hatte Stand November auf seiner Informationsseite zu laufenden Rückrufen angekündigt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das KBA weitere Anordnungen für Rückrufe erlassen werde.
Laut dem Handelsblatt handelt es sich beim betroffenen Motor um den OM 607, der erste Dieselmotor, der aus der Kooperation zwischen Renault und Daimler hervorgegangen war. In Frankreich muss sich Renault ebenfalls Vorwürfen des Abgasbetrugs stellen. Französische Ermittler berichteten dort ebenfalls von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die in etwa einer Million Renault Diesel Fahrzeugen verbaut worden sein soll. Rechtliche Folgen hatte der Renault Abgasskandal für den Konzern jedoch noch nicht.
Ganz im Gegenteil zum Mercedes Abgasskandal. Immer mehr Gerichte sprechen getäuschten Verbrauchern aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatz zu.
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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.
Bremen (ots)
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